24.03.2020 - Lebensmittel
ALS-Sitzung: Nährwertdeklaration von getrockneten Hülsenfrüchten und Getreidekörnern
Der ALS (Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) befasste sich auf seiner 114. Sitzung mit der Frage, ob bei vollständig ausgereiften Hülsenfrüchten und Getreidekörnern eine Nährwertdeklaration notwendig ist, sofern die Produkte nachgetrocknet wurden.
Laut Beschluss des ALS stellt eine geringfügige zusätzliche Trocknung von bereits überwiegend trockenen Hülsenfrüchten und Getreidekörnern keine wesentliche Veränderung des ursprünglichen Erzeugnisses dar. Der ALS sieht diese Produkte als unverarbeitete Erzeugnisse an, die nur aus einer Zutat bzw. Zutatenklasse bestehen. Demnach werden derart behandelte Produkte von der verpflichtenden Nährwertdeklaration ausgenommen.
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Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, www.bvl.bund.de