03.11.2021 - Lebensmittel
ALTS-Beschluss zu Yersinia enterocolitica in verzehrfertigen Lebensmitteln
In den nun veröffentlichten Beschlüssen der 87. ALTS-Arbeitstagung vom Juni 2021 wurde auch auf die Beurteilung von Befunden des pathogenen Yersinia enterocolitica eingegangen (ALTS-Beschluss 2021/87/16).
In ihrer Stellungnahme von 2013 äußerte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bereits, dass in verzehrfertigen Lebensmitteln keine humanpathogenen Yersinia enterocolitica vorhanden sein sollen. Dadurch wird eine gesundheitliche Gefährdung des Menschen vermieden und empfindliche Risikogruppen werden besser geschützt. Nun beurteilt auch der ALTS einen qualitativen Nachweis des Keims in verzehrfertigen Lebensmitteln als inakzeptabel kontaminiert. Damit ersetzt er seine vorangegangenen Beschlüsse aus den Jahren 2009, 2010 und 2017, ohne die Widersprüchlichkeit zwischen der Begründung und der Beurteilung aufzuheben.
In unseren Tentamus-Laboren führen wir die Untersuchung auf Yersinia enterocolitica regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.
Quellen:
- BfR-Stellungnahme: https://www.bfr.bund.de
- ALTS-Beschlüsse: https://www.bvl.bund.de/