30.09.2019 - Lebensmittel
ALTS – Werbung mit „laktosefrei“ bei Rohschinken möglich?
Der ALTS (Arbeitskreis der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und Lebensmittel tierischer Herkunft tätigen Sachverständigen) befasste sich auf seiner 83. Arbeitstagung vom 24. bis 26. Juni 2019 mit der Frage, ob die Auslobung „laktosefrei“ bei Rohpökelwaren rechtlich zulässig ist oder ob es sich hierbei um Werbung mit Selbstverständlichkeit handelt.
Laut Beschluss des ALTS wird Laktose, wenn auch nur zu einem geringen Anteil, zur Herstellung von Rohpökelwaren verwendet. Der Hersteller hat daher die Möglichkeit sein Produkt mit der Angabe „laktosefrei“ zu bewerben.
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Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: www.bvl.bund.de