09.12.2021 - Lebensmittel

Acrylamid in Lebkuchen – Richtwerte der Verordnung (EU) 2017/2158

Acrylamid in Lebkuchen – Richtwerte der Verordnung (EU) 2017/2158

 

Im Jahr 2017 wurden mit der EU-Verordnung 2017/2158 Minimierungsmaßnahmen und Richtwerte für Acrylamid in Lebensmitteln festgelegt.

Für Lebkuchen wird mit der Verordnung ein Richtwert von 800 µg/kg ausgegeben. Lebensmittelunternehmer sind dazu verpflichtet die Minimierungsmaßnahmen anzuwenden und gegebenenfalls die Einhaltung der Richtwerte durch Analysen zu überprüfen.

Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit  (LGL) in Bayern untersuchte 2017 insgesamt 46 Lebkuchenproben auf Acrylamid. Davon lagen 11 % oberhalb des Richtwertes, alle Richtwertüberschreitungen waren Proben aus handwerklicher Herstellung zuzuordnen.

 

In unseren Tentamus-Laboren führen wir die Untersuchungen auf Acrylamid regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse. 

 

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne zur Verfügung.

 

Quellen:

  • LGL Bayern via Link
  • Verordnung (EU) 2017/2158