16.06.2017 - Lebensmittel
Änderung Eichwesen - In BAV Newsletter 02/2015
Seit dem 01. Januar 2015 gilt das neue Mess- und Eichgesetz sowie die Mess- und Eichverordnung. Diese gilt für alle Waagen, die zur Ermittlung eines Preises dienen. Der bayerische Fleischerverband hat die wichtigsten Änderungen zusammengefasst. Sie betreffen die Bereiche Antrag auf Eichung, Kennzeichnung, Aufbewahrungspflichten, Anzeigepflicht und bestimmte Pflichten vor und bei der Eichung. (Quelle: www.fleischwirtschaft.de)