16.06.2017 - Wasser
Änderung der Trinkwasserverordnung - In BAV Newsletter 05/2015
Der Bundesrat hat der 3. Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung zugestimmt. Mit dieser Verordnung wird die EU-Richtlinie 2013/51/EURATOM in nationales Recht umgesetzt. Zukünftig wird das Trinkwasser auf Gehalte an radioaktiven Stoffen (Radon, Tritium) untersucht und überwacht. Betroffen sind Trinkwasserversorger und Lebensmittelunternehmen mit eigenem Brunnen. In Deutschland wird davon ausgegangen, dass die Belastung durch radioaktive Stoffe sehr gering ist. Aus diesem Grund wird zuerst über eine Erstuntersuchung über alle Quellgebiete ein Screening durchgeführt (vorgesehen sind ca. 9000 zentrale Wasserwerke, in Risikogebieten könnten auch kleinere dezentrale Wasserwerke betroffen sein). Anhand dieser Ergebnisse werden von den örtlichen Überwachungsbehörden Risikobewertungen durchgeführt und dann entschieden, ob und in welchen Umfang zukünftig periodische Untersuchungen notwendig sein werden. (Quelle: EU-Richtlinie Änderungsentwurf TwVo Änderungsverordnung)