24.01.2022 - Labor
Änderung der VO (EG) Nr. 1333/2008: Verbot von Titandioxid E 171 als Lebensmittelzusatzstoff
Die Europäische Kommission hat die Zulassung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff aufgehoben. Die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) konnte Bedenken hinsichtlich der Genotoxizität von Titandioxid nicht ausschließen. Unter Genotoxizität versteht man die Schädigung des Erbguts (DNA) durch chemische Substanzen oder physikalische Einflüsse.
Die Änderungen treten zum 07.02.2022 in Kraft. Die Verordnung (EU) Nr. 2022/63 vom 14. Januar 2022 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe sieht für das Verbot von Titandioxid (E 171) als Lebensmittelzusatzstoff eine Übergangsfrist von 6 Monaten, d.h. bis 07.08.2022 vor. Bereits produzierte Lebensmittel dürfen bis zum Ende ihrer Haltbarkeit auf dem Markt bleiben.
Titandioxid bleibt einstweilen für die Verwendung als Farbstoff in Arzneimitteln zugelassen. Die Zulassung für den Arzneimittelbereich bleibt mindestens drei Jahre bestehen und soll dann nochmals geprüft werden.
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