09.12.2022 - Lebensmittel
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 bezüglich der Abgabe von Eiern sowie die Lagerung und Beförderung von Fischereierzeugnissen
Mit der am 18.11.2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Delegierten Verordnung (EU) 2022/2258 erfolgt eine Aktualisierung einiger Vorschriften der VO (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (Tier-LMHV).
Eine zentrale Änderung betrifft die Abgaben von Eiern im Lebensmitteleinzelhandel. Bisher betrug die Frist für die Abgabe von Eiern nach deren Legen an den Endverbraucher 21 Tage. Eine Abgabe an den Verbraucher nach Ablauf des 21. Tages war untersagt und sogar strafbewehrt. Nun wurde die Abgabefrist auf 28 Tage angehoben, sodass auch das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) von Eiern auf höchstens 28 Tage nach dem Legen festgesetzt werden darf. Als Hauptziel wurde die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung genannt, da bisher Eier deutlich vor Ende ihrer Haltbarkeit entsorgt werden mussten.
Außerdem wurden im Bereich der Fischereierzeugnisse die Vorschriften zu den Temperatur- und Beförderungsbedingungen überarbeitet, um die Nutzung von 3-lagigen Polyethylenbehältern sowie die Nutzung der Technik des sog. „Superchillings“ zu ermöglichen. Bei Einsatz des Superchilling-Verfahrens für frische Fischereierzeugnisse ist der Transportbehälter entsprechend zu kennzeichnen.
Alle Änderungen können direkt in der Delegierten Verordnung nachgelesen werden.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.
Quellen:
· Cibus: https://t0337b561.emailsys1a.net/mailing/32/6064271/9764897/859/5557ad3fb3/index.html
· VO (EG) Nr. 853/2004: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:139:0055:0205:DE:PDF
· Delegierten VO (EU) 2022/2258: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32022R2258
Superchilling: https://www.oekolandbau.de/verarbeitung/produktion/verfahren/verfahren-zur-haltbarmachung/superchilling-verlaengert-haltbarkeit-von-bio-fleisch-und-fisch/