14.06.2017 - Qualitätskontrollen
Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes - In BAV Newsletter 04/2011
Mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes möchte die Bundesregierung die Information der Öffentlichkeit, insbesondere durch eine zwingende Veröffentlichung aller Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, verbessern.
Neben der Lebensmittelwirtschaft sieht auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 23.09.2011 diese weit reichenden Veröffentlichungsrechte als problematisch an. Der Begriff der „Abweichung von Anforderungen“ sei zu unbestimmt, um solche umfangreichen Offenlegungen von Informationen durch die Behörden zu rechtfertigen.
Die Lebensmittelwirtschaft bemängelt außerdem, dass es sich dabei um Eingriffe in die Grundrechte der betroffenen Unternehmen handelt. Dies sei bei geringen Verstößen unverhältnismäßig und bei Gefahrenabwehr bereits durch § 40 LFGB geregelt. Am 09.11.2011 fand hierzu eine Anhörung vor dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz statt.