13.04.2023 - Kosmetik

Änderung und Erweiterung der Deklaration Duftstoffe Kosmetik

Voraussichtlich bis spätestens Juni 2023 wird eine neue Verordnung betreffend weiterer deklarationspflichtiger Duftstoffe für Kosmetika veröffentlicht.

Hierbei werden insgesamt weitere 61 Stoffe deklarationspflichtig. Es handelt sich dabei sowohl um Einzelverbindungen (z.B. Campher, Vanillin) als auch um ca. 25 Pflanzenextrakte (verschiedene Öle). Diese Stoffe sind dann ab einer Menge von 10ppm (leave-on) bzw. 100ppm (rinse-off) deklarationspflichtig.

Ziel ist der Schutz des Verbrauchers vor möglichen allergenen Stoffen. Diese neue Regulierung basiert auf die SCCS-Opinion 1459/11 aus dem Jahr 2012.

Unser Institut im Verbund der Tentamus-Laborgruppe hat bereits jetzt die Analytik der erweiterten Duftstoffliste etabliert (Einzelverbindungen). Mit unserem akkreditierten Prüfverfahren untersuchen wir sowohl Rohstoffe als auch kosmetische Endprodukte gewohnt schnell und zuverlässig für Sie.

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Quellen:
members.wto.org
ec.europa.eu