06.11.2023 - Lebensmittel

Änderungen der DGHM-Empfehlungen zu Listeria monocytogenes und neue Empfehlungen

 

Nachfolgend möchten wir auf die letzten Aktualisierungen der DGHM Empfehlungen hinweisen. Beachten Sie unbedingt auch die Änderungen in Zusammenhang mit den Kriterien für Listeria monocytogenes (siehe unten). 

Für zahlreiche Produktgruppen von Lebensmitteln veröffentlicht die „Ständige Arbeitsgemeinschaft Mikrobiologische Richt- und Warnwerte für Lebensmittel der DGHM e.V.“ (Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie e.V.) Richt- und Warnwerte zur Beurteilung von mikrobiologischen Untersuchungsergebnissen. Diese Kriterien sollen eine Hilfestellung bei der Beurteilung der hygienisch-mikrobiologischen Beschaffenheit von Lebensmitteln sein. Im Unterschied zu den gesetzlichen Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel sind die DGHM Empfehlungen rechtlich nicht bindend. 

Die Neuerungen bei den DGHM-Empfehlungen haben wir in unseren Prüfplänen berücksichtigt. 
  
Neue Empfehlungen: 

  • Aufgeschlagene Sahne (Nr. 1.1)
  • Olivenerzeugnisse (Nr. 8.3)
  • Trockenfrüchte inklusive Rosinen und Obstpulver (Nr. 11.2)

Die Empfehlungen für „Aufgeschlagene Sahne“ und „Trockenfrüchte inklusive Rosinen und Obstpulver“ wurden gegenüber den bereits existierenden Werten nicht geändert. Die Kriterien für Olivenerzeugnisse sind neu dazugekommen. Folgende Untersuchungsparameter sind hier beinhaltet: Pseudomonaden, Escherichia coli, Schimmelpilze, Koagulase-positive Staphylokokken, Präsumtive Bacillus cereus, Salmonella, Listeria monocytogenes.  
  
Die DGHM Empfehlungen sind kostenpflichtig abrufbar unter www.dghm-richt-warnwerte.de
  
Neue Entwürfe: 

  • Milchshakes, lose Ware (Nr. 1.5) 
    Dieser Entwurf richtet sich insbesondere an Milchshakes ohne rohe Zutaten. Wenn rohe pflanzliche Zutaten beinhaltet sind muss dies bei der Beurteilung berücksichtigt werden.

Die Entwürfe sind frei zugänglich unter www.dghm.org


Änderungen zu Listeria monocytogenes 
Darüber hinaus gibt es eine weitere wichtige Anpassung der DGHM Empfehlungen an die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel. Bei verzehrfertigen Lebensmitteln, die potentiell eine Vermehrung von Listeria monocytogenes begünstigen können, wird für diesen Parameter der Warnwert auf: „Listeria monocytogenes n.n. in 25 g bzw. 1 x 10² KbE/g“ geändert. Dabei ist die zugehörige Fußnote relevant: „Für die Untersuchung und die Bewertung von. L. monocytogenes sind die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.“ 

Da das Auftreten von Listeria monocytogenes in Lebensmitteln in den letzten Jahren zu zahlreichen schwerwiegenden Erkrankungsfällen und Rückrufen geführt hat, empfehlen wir Ihnen dringend sich mit diesem Thema auseinander zu setzten. Die Entscheidung, ob bei einem Lebensmittel der Grenzwert n.n. in 25g oder 1 x 10² KbE/g anzuwenden ist, muss in der Regel je Produkt individuell betrachtet werden. Wir werden Ihnen dazu in den kommenden Monaten in Newslettern und Seminaren weitere Informationen zukommen lassen. 
  
Da unser Laborleiter Paul Andrei Mitglied in der o.g. Arbeitsgemeinschaft ist, können wir Ihre Fragen kompetent und zeitnah beantworten. Wenden Sie sich bei Bedarf sehr gerne an Ihren Kundenberater.