17.07.2019 - Lebensmittel
Aktualisierte Fassung der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse
Mitte Juni dieses Jahres wurde die überarbeitete Fassung der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) veröffentlicht.
So wurde z. B. die Regelung zum hervorhebenden Hinweis „Spitzenqualität“ (2.12) überarbeitet. Bierschinken (2.224.1) und Schabefleisch (2.507.3) waren bisher von dieser Regelung ausgenommen. Mit der neuen Fassung muss bei diesen Erzeugnissen bei der Auslobung „Spitzenqualität“ der BEFFE-Anteil (Anteil an bindegewebseiweißfreiem Fleischeiweiß) erhöht sein.
Mit der neuen Fassung der Leitsätze wurden außerdem Regelungen zur Speisegelatine (1.315) und zu Bezeichnungen von Fleisch und Fleischerzeugnissen (2.1) überarbeitet, der Begriff "brätähnliche Substanz" (Fußnote 30) konkretisiert und Änderungen, die die Erzeugnisse Bierkugel, Corned beef mit Gelee, Rindfleischsülze, Schinken, Kotelett und Steak betreffen, vorgenommen.
Über weitere Entwicklungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten. Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.
Quelle: www.bll.de; www.kwg.eu