12.03.2020 - Lebensmittel
Aktualisierung der DGHM Empfehlungen
Nachfolgend möchten wir auf die letzten Aktualisierungen der DGHM Empfehlungen hinweisen. Für ungefähr vierzig spezifische Produktgruppen von Lebensmitteln veröffentlicht die „Ständige Arbeitsgemeinschaft Mikrobiologische Richt- und Warnwerte für Lebensmittel der Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM e.V.)“
Richt- und Warnwerte zur Beurteilung von mikrobiologischen Untersuchungsergebnissen. Diese Kriterien sollen eine Hilfestellung zur Beurteilung der hygienisch-mikrobiologischen Beschaffenheit der Lebensmittel sein. Im Unterschied zu den gesetzlichen Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel, sind die DGHM Empfehlungen rechtlich nicht bindend.
Die Neuerungen bei den DGHM-Empfehlungen wurden letzten Monat veröffentlicht. Entsprechend haben wir die Prüfpläne aktualisiert.
Folgende Entwürfe wurden ohne Änderung als neue Empfehlung veröffentlicht:
- Keimlinge und Sprossen
- Gereifte Salzlakenkäse z.B. Feta
- Mozzarella aus Kuhmilch
- Obstsalate (frisches, verzehrfertiges, geschnittenes… Obst sowie Obstmischungen)
- Rohe, trockene Teigwaren ohne Füllung
Die DGHM Empfehlungen sind kostenpflichtig abrufbar unter www.dghm-richt-warnwerte.de. Wir haben einen entsprechenden Zugang zu den Daten.
Neue Entwürfe aus bisherigen Empfehlungen (Werte in Überarbeitung):
- Gegarte TK-Fertiggerichte ohne rohe Anteile
- Sushi
Neue Entwürfe neuer Produktgruppen (Werte in Ausarbeitung):
- TK-Obst
- TK-Gemüse
Die Entwürfe sind frei zugänglich unter www.dghm.org
Bei Fragen oder Anmerkungen zu den Entwürfen können Sie sich gerne an Ihren Kundenberater wenden. Da der Geschäftsführer vom BAV INSTITUT Paul Andrei Mitglied in der o.g. Arbeitsgemeinschaft ist, können wir Ihre Fragen kompetent und zeitnah beantworten.