16.06.2017 - Lebensmittel
Aktuelle Kurzmeldungen 05/2015
Kennzeichnung von unverpacktem Geflügelfleisch
Aufgrund aktueller Beanstandungen von Behörden und Kundenhinweisen weisen wir auf die Verordnung zur Kennzeichnung von Geflügelfleisch aus dem Jahr 2012 hin. So wie es bei vorverpacktem Geflügelfleisch größtenteils umgesetzt ist muss auch unverpacktes Geflügelfleisch mit einem Verbrauchsdatum gekennzeichnet werden. Neben oder in der Nähe der angebotenen Ware muss ein Hinweis (z.B. Schild) angebracht sein, der das Verbrauchsdatum mit dem Wortlaut „bei +4 °C zu verbrauchen bis …“ enthält. Nach Ablauf des Datums, darf das Fleisch nicht weiter in den Verkehr gebracht werden.
Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch
VO (EG) 543/2008
Kontamination von Lebensmitteln durch Aluminium
Aluminium ist wieder in den Blickwinkel der Medien gerückt. Die Kosmetikindustrie hat bereits teilweise ihre Produktion umgestellt und verzichtet auf Aluminiumsalze in Deodorants. In einen Bericht des NDR Magazins „Markt“ ist Aluminiumfolie als Kontaminationsquelle bei Lebensmitteln untersucht worden. Hierbei wurde festgestellt, dass Aluminium auf bestimmte Lebensmittel übergehen kann. Stark salz- und säurehaltige Lebensmittel sowie Lauge greifen die Aluminiumfolie. Dies kann dann wiederum zu erhöhten Werten in den Lebensmitteln führen. Dieser Sachverhalt ist nicht neu und entsprechende Warnhinweise sind auf den Verpackungen der Aluminiumfolien aufgedruckt.
Aufgegriffen wurde auch nochmal die Problematik direktes Backen von Laugengebäck auf Aluminiumblechen. Die verwendete Lauge greift Aluminiumbleche an und erhöht die Aluminiumwerte des fertigen Produktes erheblich. Die Gesellschaft Deutscher Chemiker hat hierzu ein Positionspapier zusammengestellt (Link zum Positionspapier). Ebenso hat die Bäckerinnung ein Merkblatt erstellt, in dem dargestellt wird, welche Backbleche oder Verfahren sinnvoll für die Herstellung von Laugengebäck sind. Das Merkblatt ist auf der Homepage der Innung für Mitglieder abrufbar.