30.08.2023 - Lebensmittel
Aktuelle Lebensmittelwarnung: Nicht deklariertes Allergen in Pesto
Im August wurde ein Rückruf von Pesto veranlasst. Grund hierfür war der Nachweis des nicht deklarierten Allergens Senf.
Allergene müssen gekennzeichnet werden. Verwendet der Hersteller eines Lebensmittels bei der Herstellung allergenhaltige Zutaten, muss er dies immer kennzeichnen, auch bei loser Ware, beispielsweise in der Bäckerei oder in der Gastronomie. Nicht verpflichtend ist hingegen ein Hinweis, wenn der Hersteller das Allergen zwar nicht bewusst zusetzt, Verunreinigungen damit aber nicht ausschließen kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn er im selben Betrieb allergenhaltige Zutaten verarbeitet. Bei vielen Produkten drucken Anbieter den Hinweis „Kann Spuren von … enthalten“ oder „Kann … enthalten“ trotzdem auf, um sich gegen Schadenersatzansprüche abzusichern.
Menschen, die unter einer Lebensmittelallergie leiden, sollten Allergene in Lebensmitteln meiden. Bereits kleinste Spuren von Allergenen können zu Gesundheitsbeschwerden führen. Weitere Informationen sind in Anhang II der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel aufgeführt.
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Quelle: www.lebensmittelwarnung.de