24.03.2022 - Kosmetik
Allergene Duftstoffe in Kosmetik
Mehrere Duftstoffe sind in Kosmetika mit Überschreiten eines bestimmten Wertes deklarationspflichtig (ab 10ppm bei leave-on-Produkten, ab 100ppm bei rinse-off-Produkten). Dies ist über den Anhang 3 der VO (EG) 1223/2009 geregelt.
Einzelne Duftstoffe wie Lyral (Hydroxyisohexyl 3-Cyclohexene-Carboxaldehyde), Lilial (Butylphenyl Methylpropional) sowie Atranol und Chloratranol sind verboten und dürfen in Kosmetika nicht nachweisbar sein. Immer wieder werden Duftstoffe nachgewiesen, die nicht deklariert sind.
Das BAV Institut im Verbund der internationalen Tentamus-Laborgruppe prüft auf alle deklarationspflichtigen und verbotenen Duftstoffe.
Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihre Nachricht.