07.12.2018 - Kosmetik
Allergene Duftstoffe in kosmetischen Mitteln
Parfümunverträglichkeiten und Reaktion der Haut auf bestimmte Parfüminhaltsstoffe sind weit verbreitet, die Anzahl betroffener Personen nimmt stetig zu.
Die VO (EG) 1223/2009 für kosmetische Mittel fordert die Deklaration von insgesamt 26 Duftstoffkomponenten, die eine mögliche Relevanz im Sinne einer Sensibilisierung besitzen. Dabei liegt die Deklarationspflicht für Produkte, die auf der Haut verbleiben (leave-on-Produkte) bei einer Menge ab 10 ppm (mg/kg), für Produkte, die abgespült werden (rinse-off-Produkte) bei 100 ppm (mg/kg).
Die Deklaration ist ab oben genannten Mengen gesetzlich verpflichtend und wird auch fortlaufend vom Handel, der Industrie sowie Zeitschriften wie Öko-Test und Stiftung Warentest kontrolliert.
Lassen Sie Ihre eingesetzten Parfüme oder Ihr Endprodukt auf allergene Duftstoffe untersuchen, wir helfen Ihnen gerne. Sprechen Sie uns an, wir freuen uns!