20.01.2020 - Kosmetik
Analytik von Parabenen, Thiazolinonen und anderen Konservierungsstoffen in Kosmetika
Die Verwendung von Konservierungsstoffen für kosmetische Produkte ist in der Positivliste der europäischen Kosmetikverordnung VO (EG) 1223/2009 geregelt. Nur die dort aufgeführten Konservierungsstoffe dürfen zum Zwecke der Konservierung mit den entsprechenden Höchstmengen eingesetzt werden.
Immer wieder werden geringe Mengen an Konservierungsstoffen in Kosmetika nachgewiesen, die häufig über vorkonservierte Rohstoffe in das Produkt gelangen. Auch für geringe Mengen besteht bei Nachweis im Produkt eine Deklarationspflicht im Rahmen der INCI-Liste.
Überprüfen Sie regelmäßig den Gehalt an Konservierungsstoffen in Ihren Produkten sowie den eingesetzten Rohstoffen. Das BAV Institut im Verbund der internationalen Tentamus-Laborgruppe prüft für Sie unter anderem auf
- Parabene
- Phenoxyethanol
- Benzoesäure, Sorbinsäure
- Thiazolinone (MIT,CIT)
Im Rahmen eines Konservierungsmittelscreenings können mehr als 20 Stoffe mittels modernster Meßmethoden (HPLC/GC) in allen Matrices (Fertigprodukt, Rohstoffe etc.) nachgewiesen werden.
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