01.03.2021 - Kosmetik
Anforderungen und Untersuchungen von Kosmetika in der Schweiz
Bereits 2017 wurde die Schweizer Kosmetik-Gesetzgebung weitgehend mit der Gesetzgebung der europäischen Union (VO (EG) 1223/2009) harmonisiert. Dies betrifft im Wesentlichen stoffliche Vorgaben (z.B. verbotene Stoffe, Konservierungsstoffe etc.) sowie auch die Vorgaben im Hinblick auf die Dokumentation wie Sicherheitsbericht, Produktinformationsdatei (PID) sowie Studien zum Nachweis ausgelobter Wirkungen.
Spätestens ab dem 1. Mai 2021 müssen alle Produkte, die sich im Markt befinden, diese Vorgaben erfüllen.
Vom Abschnitt „Sicherheitsbewertung und Produktinformationsdatei“ ausgenommen sind handwerklich hergestellte und lokal vertriebene Produkte (z.B. bei Schulfesten, Märkten etc.).
Im Rahmen des Sicherheitsberichts muss auch ein Konservierungsbelastungstest (KBT), meist gemäß der ISO 11930, durchgeführt werden.
Das BAV Institut im Verbund der internationalen Tentamus-Laborgruppe mit der Schweizer Gesellschaft Tentamus Helvetia unterstützt Sie in allen Fragen der Regulatorik und Inverkehrbringung von kosmetischen Produkten. Wir führen für Sie schnell und zuverlässig den Konservierungsbelastungstest und bei Bedarf weitere Prüfungen (z.B. chemische Untersuchungen) durch.
Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Hier finden Sie den Link zur Schweizer Kosmetikverordnung (Verordnung des EDI über kosmetische Mittel):