18.09.2017 - Lebensmittel
Ausnahmegenehmigung für das Behandeln von Schaleneiern mit UV-C-Strahlen
Im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) wurde eine Ausnahmegenehmigung für das Behandeln von Schaleneiern durch direkte Einwirkung mit ultravioletten Strahlen (UV-C) und das Inverkehrbringen entsprechend behandelter Eier erteilt. Die Ausnahmegenehmigung wurde unter den Bedingungen erteilt, dass nur saubere Eier mit UV-C-Strahlen behandelt werden, der Verfahrensablauf der Behandlung mit UV-C-Strahlen dokuemtiert wird und die Wirksamkeit der Behandlung mit UV-C-Strahlen nachgewiesen wird.
Quelle: BLL Rundschreiben BLL-464-2017 vom 29.08.2017