17.09.2019 - Schulung
BAV Onlineschulungen jetzt in 13 Sprachen!!!
Denken Sie bitte daran die gesetzlich geforderte Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz Ihrer Mitarbeiter mind. alle 2 Jahre zu aktualisieren. Die Hygieneschulung sollte jährlich erfolgen.
Ab sofort stehen die Onlineschulungen sowie die Tests in 13 Sprachen zur Verfügung!
Immer häufiger führen diese Versäumnisse zu Beanstandungen durch die Lebensmittelüberwachung. Verbessern Sie die Kenntnisse Ihres Personals und vermeiden Sie Ärger. Beanstandungen durch die Lebensmittelüberwachung können Veröffentlichungen im Internet zur Folge haben (§ 40 Abs. 1a LFGB).
Mit unseren BAV Onlineschulungen können Sie die gesetzlichen Schulungsverpflichtungen einfach und kostengünstig umsetzten.
Testen Sie einfach unsere Onlineschulungen. Unsere Kunden sind damit sehr zufrieden, deshalb gewährleisten wir auch eine "Geld zurück Garantie".
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