23.09.2022 - Lebensmittel

BVL: Verbot von Titandioxid in Lebensmitteln

 

Seit dem 8. August 2022 dürfen Lebensmittel, die den Zusatzstoff Titandioxid – auch bekannt unter E 171 - enthalten, nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Nach diesem Zeitpunkt dürfen sie bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum auf dem Markt bleiben. Das teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit.

 

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat am 06.05.2021 eine Stellungnahme veröffentlicht, in der sie zu dem Schluss kommt, dass der Lebensmittelzusatzstoff Titandioxid nicht sicher ist. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kommt zu vergleichbaren Schlussfolgerungen.

Titandioxid kann über den Verdauungstrakt, die Haut und die Atemwege aufgenommen werden und sich im Körper ansammeln. Die EFSA konnte negative Effekte auf das menschliche Erbgut und mögliche Krebsrisiken nicht ausschließen. Unter Berücksichtigung aller verfügbaren wissenschaftlichen Studien und Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann.

 

Titandioxid wurde daraufhin die Zulassung als Lebensmittelzusatzstoff E 171 EU-weit entzogen. Der Zusatzstoff wurde z. B. in Süßwaren, Überzügen und Dragees verwendet.

 

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

 

 

Quelle:

 

https://www.bvl.bund.de