16.06.2017 - Lebensmittel
Bericht zur Allergenkennzeichnung - In BAV Newsletter 03/2016
Die Untersuchungsämter in Baden Württemberg (CVUAs) haben einen Bericht zur Allergenkennzeichnung von offener Ware veröffentlicht. Hierbei wurde festgestellt, dass es in der Gastronomie noch häufig Verbesserungsbedarf besteht. Bei 40 % der beprobten Speisen wurden Mängel in der Kennzeichnung beobachtet. Dies heißt, bei diesen Proben wurden Allergene nachgewiesen, die rezeptmäßig oder offensichtlich in der Speise enthalten sind.
Folgende Fehler wurden festgestellt:
- Allergen wurde nicht deklariert (52 %)
- Glutenhaltiges Getreide oder Schalenfrucht wurde nicht namentlich erwähnt (38 %)
- keine Allergenkennzeichnung im Betrieb vorhanden (4 %)
- nur pauschale Hinweise, nicht auf das einzelne Gericht bezogen (4 %)
- falsche Zuordnung der Allergene (2 %)
Bei den nachgewiesenen Allergenen handelte es sich hauptsächlich um Milch, glutenhaltiges
Getreide, Ei, Sellerie und Senf. Bei einer Untersuchung von Speiseeis (offener Ware) wurden hauptsächlich die nicht deklarierten Allergene Soja, Haselnuss gefolgt von Walnuss gefunden werden. Als Grund für den Kennzeichnungsmangel wird vermutet, dass z.B. Soja in einer Zutat enthalten ist, die vom Hersteller nicht deklariert wurde. (Quelle: http:/www.ua-bw.de)