14.06.2017 - Beratung
Berliner „Smiley-Listen“ unzulässig - In BAV Newsletter 03/2014
Die Berliner Bezirke Lichtenberg und Pankow hatten im Internet sogenannte „Smiley-Listen“ über die Ergebnisse der Hygienekontrollen von Lebensmittelbetrieben veröffentlicht. Wie zuvor das Verwaltungsgericht, hat nun auch das Oberlandesgericht dieses Vorgehen untersagt. Das Verbraucherinformationsgesetz sei keine Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung in Form von Minuspunkten, Noten, Farben oder Smiley-Symbolen.
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