04.10.2022 - Lebensmittel
Beschluss der 118. ALS Sitzung: Kennzeichnung „ohne Gentechnik“
Der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS) beschäftigte sich auf seiner 118. Sitzung mit der Kennzeichnung „ohne Gentechnik“.
Die Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ ist bei einem Lebensmittel oder einer Zutat demnach nicht möglich, wenn bei der Zubereitung, Bearbeitung oder Verarbeitung Enzyme verwendet wurden, die durch gentechnisch veränderte Organismen hergestellt sind. Der Arbeitskreis beruft sich auf § 3a Abs. 5 des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes.
Gemäß dem ALS-Beschluss ist der Hinweis „ohne Gentechnik“ für einzelne Zutaten in einem Produkt möglich. Beispielsweise könnte der Hinweis „Milch ohne Gentechnik“ auf Joghurt abgedruckt werden.
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Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.
Alle Beschlüsse des ALS und ALTS können unter folgendem Link abgerufen werden:
Weitere Informationen zur „ohne Gentechnik“-Kennzeichnung erhalten Sie beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL):