16.06.2017 - Lebensmittel
Bier darf nicht als „bekömmlich“ beworben werden - In BAV Newsletter 04/2015
Nach einem Urteil des Landgerichts Ravensburg darf Bier nicht weiter als bekömmlich beworben werden. Das Gericht bezieht sich hier auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, der die Thematik bei Wein zu behandeln hatte. Demnach zählt diese Aussage als gesundheitsbezogene Angabe, die bei alkoholischen Getränken über 1,2 Vol-% Alkohol nicht erlaubt. (Quelle: www.juravendis.de)