17.04.2019 - Lebensmittel

Bundesrat beschließt Erstes LFGB-Änderungsgesetz – geänderter § 40 Abs. 1a LFGB wird umgesetzt!

Bundesrat beschließt Erstes LFGB-Änderungsgesetz – geänderter § 40 Abs. 1a LFGB wird umgesetzt!

Nun ist es so gut wie sicher, der geänderte § 40 Abs. 1a LFGB zur Veröffentlichungspflicht durch die Behörden – auch bekannt als „Hygiene- oder Internet-Pranger“ wird auf die Lebensmittelbetriebe zukommen.

Das Gesetzt wird nach dem Beschluss des Bundesrates (Drucksache 124/19 vom 12.04.19) dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet.

Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie auf unserer Homepage unter Aktuelles nachlesen.

Wir werden Sie über die weitere Entwicklung informieren.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

Quelle: Rundschreiben BLL-219-2019, www.bll.de