28.04.2020 - Lebensmittel
CBD-haltige Lebensmittel auch weiterhin Novel Food
Cannabidiol (CBD) kommt natürlicherweise in der Hanfpflanze vor. Es zählt zur Gruppe der Cannabinoide und findet in den letzten Jahren vermehrt Verwendung in Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln. Die European Industrial Hemp Association (EICA) hat am 03.03.2020 eine Einstufung von CBD-haltigen Lebensmitteln veröffentlicht, die nun vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) revidiert wurde.
Cannabinoidhaltige Lebensmittel fallen weiterhin unter die so genannte Novel Food-Verordnung. Weder die EICA noch andere Wirtschaftsbeteiligte konnten bis jetzt belegen, dass nennenswerte Mengen von CBD-haltigen Lebensmitteln vor dem 15.05.1997 in der EU verzehrt wurden. Deshalb bleibt die Einstufung des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), als bundesweit zuständige Stelle, unverändert.
Da CBD-haltige Lebensmittel noch nicht als Novel Food zugelassen sind, ist ein Inverkehrbringen nicht zulässig. Außerdem ist zu prüfen, ob das Produkt unter das Betäubungsmittel- oder Arzneimittelgesetz fällt. Produkte dieser Kategorien sind als Lebensmittel nicht verkehrsfähig.
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Quellen:
BVL: https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/01_lebensmittel/2020/2020_03_06_CBD.html
Presseportal/EIHA: https://www.presseportal.de/pm/141925/4536345