14.06.2017 - Lebensmittel

CVUA: Unzulässiges „Clean Labeling“ bei Fleischwaren - In BAV Newsletter 02/2014

Wie das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart mitteilt, werden in seinem Dienstgebiet entaromatisiertes Gemüsesaftkonzentrat aus Roter und Weißer Beete sowie Petersilienextrakt-Pulver als „Bio-Pökelmischung“ angeboten.

Nach Herstellerangaben sind die Präparate mit einer Nitrat reduzierenden Starterkultur anzuwenden.

Nach Einschätzung des CVUA hat das entaromatisierte Gemüsesaftkonzentrat in der empfohlenen Konzentration keine würzende oder unmittelbar färbende Wirkung.

Die Auszüge bzw. Extrakte sollen dagegen bei der Herstellung, speziell bei der Umrötung von Fleischerzeugnissen eingesetzt werden. Damit soll nach Ansicht des CVUA versucht werden, den Einsatz von Nitritpökelsalz bzw. Nitrat und die damit verbundene Kenntlichmachung zu umgehen.

Die Behörde weist darauf hin, dass die von den Herstellern vorgesehene Verwendung der Präparate nach der Gesetzgebung sowie nach aktueller Rechtsprechung unzulässig ist.

Fleischerzeugnisse, die damit hergestellt werden, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden und können somit auch nicht als sogenannte „Clean Label“-Produkte vermarktet werden.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Hannover sind derartige Präparate Lebensmittelzusatzstoffe, die nicht in der Liste der zugelassenen Stoffe nach Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt sind.
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