19.06.2024 - Lebensmittel

Cocktails unbeschwert genießen – Stellungnahme zu einem aktuellen Artikel des BVL

Cocktails unbeschwert genießen – Stellungnahme zu einem aktuellen Artikel des BVL

Das BVL hat einen Artikel veröffentlicht in dem auf Ergebnisse amtlicher Untersuchungen von Eiswürfeln Bezug genommen wird. Einige Darstellungen in diesem Artikel sind wissenschaftlich nicht belegt. Daher möchten wir vom BAV Institut hiermit Stellung zu diesen Punkten nehmen.

Im ersten Absatz des Artikels führt das BVL aus:

„In 47 von 244 Proben, die aus den Eiswürfelmaschinen entnommenen wurden, lag die Gesamtkeimzahl bei 36 Grad Celsius über dem Grenzwert von 100 koloniebildenden Einheiten pro Milliliter (KBE/ml). Ein solcher Wert ist ein Hinweis auf Hygienemängel und kann mit der Anwesenheit potenziell krankmachender Bakterien einhergehen.“

Da Eiswürfel als solche nicht unter die Trinkwasserverordnung fallen, gilt der Grenzwert von 100 KBE/ml hier nicht. Außerdem ist bei Wasseruntersuchungen ein vorgeschriebenes Untersuchungsverfahren anzuwenden, für Eiswürfel gibt es ein solches Untersuchungsverfahren nicht. Zwar kann ein erhöhter Wert der Gesamtkeimzahl ein Hinweis auf Hygienemängel sein, jedoch ist ein direkter Zusammenhang mit dem Vorhandensein krankheitserregender Bakterien wissenschaftlich nicht haltbar. In der Folge wird auf einzelne Mikroorganismen eingegangen. So wurden in Einzelfällen coliforme Keime, Enterokokken und E. coli nachgewiesen. Eine Aussage über ein krankmachendes Potential ist ohne Angabe von Keimzahlen nicht möglich.

Das BVL geht in dem Artikel auch auf die Bedeutung einer guten Personal- und Betriebshygiene ein. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Verweilzeit des Eises in den Eismaschinen so kurz wie möglich sein sollte. Diesen Punkten stimmen wir zu.

 

Quelle: www.bvl.bund.de