16.03.2020 - Lebensmittel
Coronavirus kein lebensmittelhygienisches Problem aber eine Gefahr für Menschen und Betriebe
Derzeit gibt es keine Fälle, bei denen nachgewiesen wurde, dass sich Menschen über den Verzehr kontaminierter Lebensmittel oder durch importierte Bedarfsgegenstände mit dem neuartigen Coronavirus (Sars-CoV-2) infiziert haben. Für andere Coronaviren sind auch keine Berichte über Infektionen durch Lebensmittel oder den Kontakt mit trockenen Oberflächen bekannt.
Dementsprechend hat das Bundesernährungsministerium in einer Presseerklärung darüber informiert, dass die Übertragung des Coronavirus durch importierte Lebensmittel unwahrscheinlich ist. Aufgrund der geringen Umweltstabilität dieser Viren überleben sie auf Lebensmitteln und anderen Oberflächen nur vorübergehend.
Übertragungen von Mensch zu Mensch insbesondere über Tröpfcheninfektion aber auch Schmierinfektion sind der Infektionsweg der aktuellen Krankheitswelle (siehe Schaubild 1):
Prinzipiell sind zwar auch Übertragungen vom Tier auf den Menschen möglich, diese spielen jedoch aktuell praktisch bei der Verbreitung der Erkrankungen keine Rolle.
Die Symptome der Coronavirusinfektion (COVID-19) sind im Schaubild 2 dargestellt.
Die meisten Erkrankungen verlaufen ähnlich wie eine Grippe, jedoch treten bei einem Teil der Fälle schwere Krankheitsverläufe auf, ja sogar auch tödliche Krankheitsverläufe kommen vor. Mit einem weiteren Anstieg der Fälle muss gerechnet werden. Die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung wird in Deutschland aktuell als mäßig eingeschätzt. Eine weltweite Ausbreitung des Erregers ist zu erwarten.
Derzeit verfolgen massive Anstrengungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes das Ziel, einzelne Infektionen in Deutschland so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus dadurch so weit wie möglich zu verzögern.
„Ziel dieser Strategie ist es, in Deutschland Zeit zu gewinnen, um sich bestmöglich vorzubereiten und mehr über die Eigenschaften des Virus zu erfahren, Risikogruppen zu identifizieren, Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Gruppen vorzubereiten, Behandlungskapazitäten in Kliniken zu erhöhen, antivirale Medikamente und die lmpfstoffentwicklung auszuloten. Auch soll ein Zusammentreffen mit der aktuell in Deutschland laufenden lnfluenzawelle soweit als möglich vermieden werden, da dies zu einer maximalen Belastung der medizinischen Versorgungsstrukturen führen könnte.
Sobald in Deutschland mehr Fälle auftreten, die nicht mehr auf einen bereits bekannten Fall zurückgeführt werden können und deutlich würde, dass die Verbreitung auch in Deutschland auf Dauer nicht zu vermeiden ist, wird die Bekämpfungsstrategie schrittweise angepasst. Dann konzentriert sich der Schutz stärker auf Personen und Gruppen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe aufweisen (Protection, Schutz-Strategie vulnerabler Gruppen).“
Bis dahin werden jedoch weiterhin bei Auftreten einzelner Fälle weitreichende Isolierungs- bzw. Quarantänemaßnahmen von den Gesundheitsbehörden festgelegt. Dabei kommt es auch zu vorübergehenden Schließungen von Betrieben und Einrichtungen wie z. B. Schulen. Da die Inkubationszeit dieser Infektion maximal bis zu 14 Tage dauern kann (i. d. R. ca. 5 bis 7 Tage), betragen diese Quarantäne- oder Schließungsmaßnahmen ebenfalls häufig zwei Wochen. Das kann neben den allgemeinen massiven wirtschaftlichen Folgen für die Wirtschaft innerhalb kürzester Zeit existenzvernichtend für betroffene Unternehmen sein.
Einige arbeitsrechtliche Aspekte im Falle von Betriebsschließungen finden Sie unter www.bbk.bund.de. Des Weiteren macht es Sinn sich präventiv mit den Betrieblichen Pandemieplan zu beschäftigen.
Wir wünschen Ihnen viel Gesundheit und stehen für Fragen gerne zur Verfügung. Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.