14.06.2017 - Lebensmittel

Diabetiker-Lebensmittel seit 10.10.2012 nicht mehr erlaubt - In BAV Newsletter 04/2012

Die bislang für Diabetikererzeugnisse geltende Ausnahmeregelung vom Verbot der krankheitsbezogenen Werbung des § 12 LFGB wird mit Wirkung zum 10. Oktober 2012 aufgehoben. Diabetiker-Produkte, die davor noch in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zum Ende Ihres Mindesthaltbarkeitsdatums abverkauft werden. Hinweise auf Diabetikereignung müssen z.B. auch bei „zuckerfreien Produkten“ entfernt werden.