12.12.2023 - Kosmetik
Durchführung Tierversuche gemäß REACH VO (EG) 1907/2006 und VO (EG) 1223/2009
Am 12. Dezember 2023 veröffentlichte das Europäische Generalgericht ein wegweisendes Urteil zur Beziehung zwischen der EU-Kosmetikverordnung und REACH in Bezug auf Tierversuche. Die EU-Kosmetikverordnung verbietet bereits seit vielen Jahren Tierversuche für Kosmetika und Rohstoffe, mit nur wenigen Ausnahmen. Im Gegensatz dazu fordert REACH teilweise explizit die Durchführung von Tierversuchen.
Der Fall betraf die Aufforderung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) an einen Hersteller, Tierversuche zur Beurteilung der Risiken von 2-Ethylhexylsalicylat durchzuführen. Die Firma lehnte dies ab und verwies darauf, dass der Stoff ausschließlich in kosmetischen Produkten als zugelassener UV-Filter verwendet wird. Das Gericht entschied, dass kosmetische Inhaltsstoffe zu REACH-Zwecken an Tieren getestet werden können. Es betonte, dass die Risiken für die menschliche Gesundheit nach beiden Regelungen nicht identisch sind. Unternehmen können alternative Methoden nutzen, um Tierversuche zu vermeiden.
Das Team des BAV Instituts steht Ihnen zu allen Fragen rund um das Thema Kosmetik zur Verfügung.
Quelle: https://coslaw.eu/the-eu-court-rules-on-animal-testing-under-reach-for-substances-used-in-cosmetics/