14.06.2017 - Lebensmittel
EU-Entwürfe zu Klonprodukten und Novel Food - In BAV Newsletter 01/2014
Die Europäische Kommission hat Richtlinienentwürfe zum Klonen und zu neuartigen Lebensmitteln (Novel Food) verabschiedet.
Sowohl das Klonen von Nutztieren als auch das Inverkehrbringen von lebenden Klontieren und Klonembryonen soll demnach verboten werden, solange Bedenken in Bezug auf das Tierwohl bestehen. Das Verbot soll auch für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln von Klontieren, z.B. Fleisch oder Milch, gelten. Nicht betroffen von den Entwürfen sind jedoch die Nachfahren von Klontieren und deren Erzeugnisse.
Außerdem möchte die Kommission das Zulassungsverfahren für Novel Food vereinfachen. Durch das aktuelle Verfahren sei der Zugang von neuen und innovativen Lebensmitteln auf den EU-Markt erschwert, so die Kommission.