22.05.2023 - Lebensmittel
EU hat neue Kontaminanten-Verordnung (EU) 2023/915 beschlossen
Am 05.05.2023 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2023/915 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 bekanntgemacht.
Bisher sind Regelungen für Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 festgelegt. Diese Verordnung wurde in der Vergangenheit mehrfach und in wesentlichen Teilen geändert. Da nunmehr weitere ergänzende Regelungen erfolgen sollen, hat sich die Kommission entschieden, eine gänzlich neue Verordnung zu erlassen und die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 aufzuheben.
Die wesentlichen Punkte wie ein Verkehrsverbot bei Überschreitung der Höchstmengen sowie das Vermischungsverbot bleiben bestehen.
Unter anderem wurde in Artikel 3 eine spezielle Vorgehensweise für getrocknete Lebensmittel festgelegt.
Die neue Verordnung ist ab dem 25.05.2023 in Kraft.
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