14.08.2018 - Lebensmittel

EU schafft Regeln zum Schutz von „Whistleblower“

Ein Vorschlag der EU-Kommission soll Hinweisgebern, die Verstöße gegen das EU-Recht melden, ein hohes Schutzniveau anhand EU-weiter Mindeststandards bieten. Mit der neuen Richtlinie werden sichere Kanäle für die Meldung von Missständen sowohl innerhalb einer Organisation als auch an Behörden geschaffen. Zudem werden Hinweisgeber vor Kündigungen, Zurückstufungen und anderen Repressalien geschützt. Laut diesem Vorschlag sollen alle Unternehmen mit >50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz >10 Mio. Euro müssen ein internes Verfahren für den Umgang mit Meldungen von Hinweisgebern einführen. Gleiches gilt für Landes- und Regionalverwaltungen und Gemeinden mit >10.000 Einwohnern. Die erforderlichen Schutzmechanismen sollen Folgendes umfassen:

  • Klare Meldekanäle inner- und außerhalb der jeweiligen Organisation, um die Vertraulichkeit zu wahren
  • Etablierung eines dreigliedrigen Meldesystems bestehend aus internen Meldekanälen, Meldungen an die zuständigen Behörden und Meldungen in der Öffentlichkeit bzw. über die Medien
  • Rückmeldungen für Unternehmen und Behörden, die innerhalb von drei Monaten auf Meldungen von Missständen reagieren bzw. sie weiterverfolgen müssen
  • Vermeidung von Vergeltungsmaßnahmen und wirksamer Schutz der Hinweisgeber

In „Fragen und Antworten“ sowie in einem „Fact Sheet“ hat die EU-Kommission die wichtigsten Informationen zum Schutz von Hinweisgebern zusammengefasst.

Quellen:
Food & Hygiene Newsflash („Whistleblower: EU-Kommission schafft Regeln zum Schutz von Hinweisgebern“) vom 08.05.2018
European Commission vom 23.04.2018