02.08.2018 - Lebensmittel
Echte Vanille in Speiseeis
In den Leitsätzen für Speiseeis der deutschen Lebensmittelbuchkommission ist geregelt, dass Eis nur dann als Vanilleeis bezeichnet werden darf, wenn Vanilleschoten, Vanilleextrakt und/oder natürliches Vanillearoma zur Geschmacksgebung eingesetzt wurden. Wird statt dessen künstlich hergestelltes Vanillearoma eingesetzt, darf die Bezeichnung „Vanille“ nicht verwendet werden. Diese Produkte müssen mit dem Zusatz „mit Vanillegeschmack“ kenntlich gemacht werden.
Der Einsatz von echter Vanille oder künstlich hergestelltem Vanillearoma ist für den Verbraucher geschmacklich nur sehr schwierig zu unterscheiden. Werden die Produkte nicht entsprechend gekennzeichnet, stellt dies eine Verbrauchertäuschung dar. Häufig stecken hinter Täuschungen wirtschaftliche und finanzielle Interessen.
Am CVUA Sigmaringen werden seit 2016 Vanillearomen im Speiseeis untersucht. Im Jahr 216 wurde bei 4 von 12 Proben festgestellt, dass die Bezeichnung Vanilleeis verwendet wurde, obwohl Vanillin eingesetzt wurde, das nicht aus der Vanille stammte. Auch im Jahr 2017 wurden 12 von 22 Proben mit Vanilleeis bezeichnet, obwohl synthetisch hergestelltes Vanillearoma nachweisbar war.
In unseren Tentamus-Laboren führen wir die Untersuchungen auf die Verwendung von echter Vanille regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.
Quelle: www.ua-bw.de