21.08.2019 - Lebensmittel
Eierlikör darf nun doch Milch enthalten
Noch am 25.10.2018 hat der europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass „Eierlikör“ keine Milch enthalten darf, sondern ausschließlich aus hochwertigem Eigelb und Eiweiß sowie Zucker oder Honig (eur-lex.europa.eu). Dies ist seit Juni 2019 nun nicht mehr der Fall.
Durch die Novellierung der Spirituosenverordnung (ehemals Verordnung (EG) Nr. 110/2008) zur Verordnung (EU) Nr.2019/787 ist auch die Zusammensetzung von Eierlikör neu definiert. Neben den oben erwähnten Zutaten ist nun auch ein Schuss Milch oder Sahne erlaubt, der den typischerweise sämigen Eierlikör etwas flüssiger und damit auch leichter zu trinken macht. Dies ist der Unterschied von Hausrezepten die seit jeher auf den Zusatz von Milch, Sahne oder auch Kondensmilch setzen, im Gegensatz zu der industriellen Herstellung. Das künftig nur noch Eierlikör mit Milch auf dem Markt erhältlich sein wird ist aber nicht zu erwarten. Sowohl die rechtlich geregelten Mindestgehalte an Eigelb und Alkohol, sowie die Kennzeichnungspflicht von Milch als Allergen bleiben bestehen.
Unsere Partnerlabore untersuchen routinemäßig auf Milcheiweiß, Lactose, Ei, Zucker -und Alkoholgehalt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater.
Quelle: www.bzfe.de