03.04.2019 - Lebensmittel

Erfolgreiche Klage gegen „TOPF SECRET“

Erfolgreiche Klage gegen „TOPF SECRET“

Am 13.03.19 hat das Verwaltungsgericht Regensburg einem Eilantrag gegen einen Antrag auf Informationsgewährung nach dem VIG stattgegeben, der über die Internetplattform „TOPF SECRET“ gestellt wurde.

Die Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise von „TOPF SECRET“ hat das VG Regensburg nurn in Frage gestellt, insbesondere u. a. wegen eventueller Rechtsmissbräuchlichkeit eines über die Plattform „TOPF SECRET“ gestellten Antrags und eine unzulässige Umgehung des § 40 Abs. 1a LFGB.

Mehr dazu können Sie in dem Newsletter 05/2019 von KWG Rechtsanwälte und in dem BLL-176-2019 Rundschreiben lesen.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

Quelle: www.kwg.euwww.bll.bund.de