14.06.2017 - Lebensmittel
Erleichterter Handel von Bio-Produkten mit den USA - In BAV Newsletter 03/2012
Seit dem 1. Juni 2012 erkennen die EU und die USA ihre jeweiligen Zertifizierungsstandards zu Bio-Produkten gegenseitig an. In Europa regelt dies die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 126/2012. Exporteure, die ihre Waren aus der Europäischen Union in die USA ausführen, müssen jedoch sicherstellen, dass in der Tierhaltung keine Antibiotika verwendet wurden. Das Abkommen erstreckt sich auf die Bereiche Obst und Gemüse, Wein, Fleisch und Getreide. Beide Parteien erhoffen sich einen erleichterten Zugang zum Markt des Handelspartners, eine Reduzierung des bürokratischen Aufwands sowie eine Kostenreduktion, da unnötige Zertifizierungen zukünftig entfallen werden.