16.06.2017 - Lebensmittel
Erleichterung bei der Schlachtung für kleinere Betriebe - In BAV Newsletter 01/2016
Im Zuge der Anpassung des nationalen Rechts an EU Recht wird es kleineren Schlachthöfen erlaubt werden im selben Raum das Tier zu schlachten und zu verarbeiten. Betroffen von der Erleichterung sind in Deutschland ca. 250 Betriebe. Die Verordnung soll im März 2016 in Kraft treten. (Quelle: www.fleischwirtschaft.de)