24.04.2019 - Kosmetik
Erstmaliges Inverkehrbringen von kosmetischen Mitteln innerhalb der EU
Sie möchten ein kosmetisches Produkt erstmalig in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat verkaufen bzw. in Verkehr bringen? Sie fragen sich, welche Anforderungen zu erfüllen sind?
Das BAV Institut mit seinem Team der Experten aus dem Bereich Kosmetik unterstützt und berät Sie in allen Belangen des erstmaligen Inverkehrbringens von kosmetischen Produkten. Machen Sie ihr Produkt fit für die EU-Kosmetik-Verordnung VO (EG) 1223/2009.
Egal ob es um
- die Erstellung des Sicherheitsberichts
- die zentrale Meldung bei der EU in Brüssel (Notifizierung)
- die Durchführung des Konservierungsbelastungstests (KBT)
- mikrobiologische Prüfungen gemäß DIN EN ISO 17516
- chemische Rückstandsanalytik, z.B. von Schwermetallen, PAKs etc.
geht, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihre Nachricht!