14.06.2017 - Beratung
Erweiterte Informationsrechte der Verbraucher ab 1. September 2012 gültig (BAV-Info Nr. 02/2012)
Mit der Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) und der Einführung des § 40 Abs. 1 a LFGB werden die Verbraucherrechte erheblich gestärkt und die Veröffentlichung von Informationen durch die Behörden deutlich erleichtert.