20.05.2019 - Lebensmittel

EuGH-Urteil zum Schutz von g.g.A. und g.U. am Beispiel „Queso Manchego“

EuGH-Urteil zum Schutz von g.g.A. und g.U. am Beispiel „Queso Manchego“

Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 02.05.2019 entschieden, dass bereits durch Verwendung von Bildern oder bestimmter Begriffe eine Anspielung auf eine eingetragene Bezeichnung wie g.g.A (geschützte geografische Angabe) oder g.U. (geschützte Ursprungsbezeichnung) erfolgen kann, wenn sie dazu geeignet sind, einen unmittelbaren gedanklichen Bezug zum geschützten Erzeugnis herzustellen.

Im konkreten Fall wurden die bildlichen Darstellungen u.a. der Literaturfigur „Don Quijote de la Mancha“ oder eines abgemagerten Pferdes sowie der Begriff „Quesos Rocinante“ als rechtwidrige Anspielung zum spanischen Käse. „Queso Manchego“ (g.U.) vom EuGH beurteilt.

Für lokale Hersteller nicht eingetragener Produkte ist es daher nahezu unmöglich auf die Herkunft ihrer Erzeugnisse hinzuweisen, wenn diese aus der gleichen Region stammen und dem geschützten Erzeugnis ähnlich sind.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

Quelle: www.kwg.eu; https://curia.europa.eu (erweiterte Suche à „Manchego“)