16.05.2022 - Lebensmittel
EuGH-Urteil zur Untersuchung von Geflügelfleisch auf Salmonellen
In der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel (Mikrobiologische Kriterien-VO) ist im Anhang I geregelt, dass in frischem Geflügelfleisch Salmonella Typhimurium und Salmonella Enteritidis nicht nachweisbar sein dürfen.
Salmonellen können lebensmittelbedingte Infektionskrankheiten hervorrufen, welche im schlimmsten Fall tödlich enden. Auf Grund der hohen Anzahl der Erkrankungsfälle bei Menschen zählen Salmonellose zu den wichtigsten meldepflichtigen Krankheiten.
Nun hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 28.04.22 mit der Frage befasst, wie damit umgegangen werden soll, wenn die zuständigen Behörden andere Salmonella-Serotypen bei frischem Geflügelfleisch nachweisen als die in der VO 2073/2005 geregelten.
Es wurde entschieden, dass die zuständigen Behörden in solchen Fällen geeignete Maßnahmen treffen dürfen. Diese können z.B. Beschränkungen für das Inverkehrbringen von Lebensmittel sein. Damit sind auch weitere mikrobiologische Kriterien gemeint, als die, welche durch die VO (EG) Nr. 2073/2005 geregelt werden.
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Quellen:
- VO 2073/2005: www.eur-lex.europa.eu
- BfR: www.bfr.bund.de
- EuGH-Urteil: via Link