11.06.2021 - Lebensmittel

Fertigpackungsverordnung / LMIV: Tara bei Fertigpackungen

 

In letzter Zeit kommt es bei der Gewichtskennzeichnung von Fleischerzeugnissen in Fertigpackungen, vor allem Wurstwaren zunehmend zu Beanstandungen. Grund dafür ist, dass Wursthüllen wie Natur- und Kunstdärme, Wurstendenabbinder (z.B.  textile Schnüre, Drahtbinder oder Clipse) und Fleischspieße nicht mehr wie in der Vergangenheit dem Nettogewicht zugerechnet werden, sondern als Tara abgezogen werden müssen.

 

Die Eichbehörden begründen dies mit einer Änderung der Rechtslage: In der vor der LMIV (Lebensmittelinformations-Verordnung) geltenden Richtlinie 200/13/EG wurde der Begriff „Nettofüllmenge“ verwendet, während in der LMIV „Nettofüllmenge des Lebensmittels“ verwendet wird. Laut der Eichbehörden fallen unter die Begriffsbestimmung der LMIV daher nur die verzehrsfähigen Teile des Produktes, weshalb die vorgenannten Teile als Tara abzuziehen seien.

 

In der „Richtlinie zur Füllmengenprüfung von Fertigpackungen und Prüfung von Maßbehältnissen durch die zuständigen Behörden (RFP)“, die in der Vergangenheit den bundesweit einheitlichen Vollzug des Eich- und Fertigpackungsrechts sicherstellte, zählten diese Teile in der Vergangenheit zum Nettogewicht.

 

Das Koordinierungsorgan der Eichaufsichtsbehörden – die Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME) – hat veröffentlicht, dass die bisherige RFP mit Inkrafttreten der neuen Fertigpackungsverordnung (FPackV) nicht mehr als Verwaltungsempfehlung für den Eichvollzug wirksam sei. Von Seiten der Eichbehörden wurde festgestellt, dass z. B. naturgewachsene nicht essbare Bestandteile von Lebensmittelprodukten (wie z.B. Kerne, Schalen, Rinden) zum Netto hinzuzuzählen sind, während künstlich beigelegte oder hinzugefügte Teile nicht zum Netto zählen, auch wenn diese maßgeblich zur Bildung des Produktes beitragen (z.B. Wurstabbinder, Spieße, Trennmittel, künstliche Käserinden).

 

Da diese Thematik bisher nicht abschließend geklärt wurde, werden wir Sie weiterhin auf dem Laufenden halten. Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

Quelle:

Jahresbericht 2020 des Lebensmittelverbands Deutschland e. V. ,Seite 240, 241  – https://www.lebensmittelverband.de