21.11.2018 - Lebensmittel
Für den Geschmack von Lebensmitteln gibt es kein Urheberrechtsschutz
In der letzten Woche hat der Europäische Gerichthof (EuGH) in einem Urteil entschieden, dass der Geschmack eines Lebensmittels nicht urheberrechtlich schützen lässt.
Das Urteil des EuGH erging aufgrund eines Rechtsstreites zwischen zwei niederländischen Lebensmittelunternehmen. Ein Unternehmen hatte einen ähnlich schmeckenden Streichkäse eines Wettbewerbers auf den Markt gebracht. Dieser klagte, da er der Auffassung war, dass diese „Geschmackskopie“ seine Urheberrechte an dem Geschmack des Ursprungserzeugnisses verletzte.
Diese Klage hat nun der EuGH zurückgewiesen, da nach seiner Auffassung das Geschmacksempfinden subjektiv sei und somit nicht ausreichend genau und objektiv identifizierbar, um ein Urheberschutz möglich zu machen.
Weitere Einzelheiten der Pressemitteilung finden Sie unter https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-11/cp180171de.pdf.
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Quelle: Pressemitteilung Nr. 171/18 des EuGH