23.07.2019 - Arzneimittel
Gegenprobensachverständige Arzneimittelgesetz in der Tentamus-Gruppe
Seit kurzem agiert die internationale Tentamus-Laborgruppe, zu der das BAV Institut seit vielen Jahren gehört, mit einer amtlich bestellten sachverständigen Person gemäß § 65 Abs. 4 AMG (Arzneimittelgesetz). Die Tentamus-Gruppe besitzt mit dieser Person als Gegenprobensachverständige die Erlaubnis, amtlich versiegelte Gegenproben (Arzneimittel) entgegenzunehmen und diese analytisch zu prüfen.
Darüber hinaus dürfen nun Prüfzertifikate gemäß §6 sowie §11 der Verordnung über den Betrieb von Apotheken (Apothekenbetriebsordnung) erstellt werden.
Sie interessieren sich für die Prüfung von Arzneimitteln ? Sprechen Sie uns, das BAV Institut als Teil der internationalen Tentamus-Laborgruppe steht Ihnen gerne analytisch und beratend zur Seite.