13.12.2019 - Lebensmittel
Gesetz über die Pflicht zur Offenlegung transparenter Kontrollergebnisse (POTKG)
![Gesetz über die Pflicht zur Offenlegung transparenter Kontrollergebnisse (POTKG) Gesetz über die Pflicht zur Offenlegung transparenter Kontrollergebnisse (POTKG)](/files/news/image/535c72e5-37cc-40a4-88bc-6a940c78d96f/thumb_shutterstock_565584589.jpg?1576075819)
In Schleswig-Holstein wurde der zweite Gesetzentwurf zu verpflichtenden Offenlegung der Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung im September 2019 dem Landtag vorgelegt (www.schleswig-holstein.de).
Die Notwendigkeit des sog. „Pottkieker“-Gesetzes wird mit mehr Transparenz bei den Ergebnissen der lebensmittelrechtlichen Kontrollen (Stichwort Topf Secret) und die vergeblichen Aufforderungen seitens der Verbraucherschutzministerkonferenz seit 2011, ein bundeseinheitliches System zu etablieren, verweisen (www.bav-institut.de, www.bav-institut.de). Ziel ist es mehr für die Verbraucherinnen und Verbraucher im Umgang mit Lebensmittelmitteln zu schaffen und dadurch Druck auf die Betriebe auszuüben, um ihre Hygiene- und Sicherheitsstandards zu erhöhen.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.
Quelle: www.lebensmittelverband.de