12.09.2023 - Lebensmittel
Gesetzliche Erhöhung des THC-Grenzwerts in Nutzhanf
Beschluss zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes ab Februar 2023
Mit der Änderung passt die Bundesregierung die Vorgabe auf nationaler Ebene dem EU-Recht an. Im Nutzhanfsektor tätige Unternehmen wie etwa landwirtschaftliche Betriebe können nun Nutzhanf mit einem THC-Wert von 0,3 Prozent in den Verkehr bringen, sofern sie auch die weiteren Voraussetzungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) erfüllen. Bislang lag der Wert bei 0,2 Prozent THC.
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Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.
Quellen:
- https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/018-nutzhanf.html
- https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/lebensmittel/ruckstande_verunreingungen/9-tetrahydrocannabinol-gehalte-in-hanfhaltigen-lebensmitteln-177405.html
- https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/04_AntragstellerUnternehmen/13_FAQ/FAQ_Hanf_THC_CBD/FAQ_Cannabidiol_node.html