12.09.2023 - Lebensmittel

Gesetzliche Erhöhung des THC-Grenzwerts in Nutzhanf

Beschluss zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes ab Februar 2023

Mit der Änderung passt die Bundesregierung die Vorgabe auf nationaler Ebene dem EU-Recht an. Im Nutzhanfsektor tätige Unternehmen wie etwa landwirtschaftliche Betriebe können nun Nutzhanf mit einem THC-Wert von 0,3 Prozent in den Verkehr bringen, sofern sie auch die weiteren Voraussetzungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) erfüllen. Bislang lag der Wert bei 0,2 Prozent THC.

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Quellen: